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Ablauf

1

 Behandlungsbedarf

Der Bedarf für eine logopädische Therapie wird von einer Ärztin oder einem Arzt festgestellt. Dies kann der Hausarzt, Kinderarzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäde sein.

2

Terminvereinbarung

Nachdem der Bedarf für eine logopädische Therapie festgestellt wurde, können Sie uns kontaktieren,
um einen Termin zu vereinbaren.

​

Bitte beantragen Sie die logopädische Verordnung (Rezept) erst, nachdem wir gemeinsamen einen geeigneten
Termin gefunden haben.

3

Erstgespräch

Zum ersten vereinbarten Termin bringen Sie bitte die ausgestellte logopädische Verordnung und 
Ihre Versichertenkarte mit. 
Personen unter 18 Jahren 
müssen zusammen mit einer erziehungsberechtigten Person zum ersten Termin erscheinen.

Gesetzlich versichert:
Kosten im Überblick

Unter 18 Jahre:

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer 
logopädischen Verordnung zu 100%.

Über 18 Jahre:

Die Krankenkasse übernimmt 90% der Kosten für eine
logopädische Verordnung.
 Die restlichen 10% sowie die
gesetzlich vorgeschriebene Verordnungsgebühr
von 10€ müssen Sie selbst tragen. Den Gesamtbetrag
(10% Eigenanteil und 10€-Verordnungsgebühr) zahlen
Sie direkt an uns. Die weitere Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir für Sie.

Privatversichert:
Kosten im Überblick

Privatpatienten benötigen für eine logopädische
Behandlung ein Rezept von der 
behandelnden Ärztin
oder dem behandelnden Arzt, da die Logopädie ein
verschreibungspflichtiges Heilmittel ist.

Informieren Sie sich bitte im Voraus, welchen Anteil Ihre private Krankenkasse bzw. Beihilfe an den Kosten der Heilmittelbehandlung übernimmt und welchen Betrag
Sie selbst tragen müssen. Prüfen Sie anhand Ihres Versicherungstarifs, welche Kosten in welcher Höhe
gedeckt sind, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.

​Zu Beginn Ihrer Behandlung schließen wir mit Ihnen
einen Behandlungsvertrag basierend auf der GebüTh ab.

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